Austritt aus dem Verein
Achtung: Die Frist für einen regulären Vereinsaustritt ist für die aktuelle Saison 26/27 bereits abgelaufen (gemäss Statuten: jeweils am 31. Mai). Nur bei unverschuldeten Austrittsgründen kann der Vorstand eine Überprüfung des geschuldeten Mitgliederbeitrags vornehmen.
Wir bedauern sehr, dass du Volley Köniz verlässt! Austritte sind jeweils auf Ende des Vereinsjahrs (31. Mai) möglich und per nachstehendem Formular Vereinsaustritt mitzuteilen. Die Austretende haftet in jedem Fall für alle ihre finanziellen Verpflichtungen, die bis Ende des Vereinsjahres fällig werden (Mitgliederbeitrag und Lizenzkosten). Gemäss geltenden Vereinsstatuten ist der Mitgliederbeitrag für das gesamte Vereinsjahr geschuldet und kann bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig zurückerstattet werden.